Partnerbedingungen

Präambel

Gegenstand dieser Partnerbedingungen ist die vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Fachhändlern, IT-Beratern sowie technischen Servicepartnern mit printer4you.com/at (P4Y). Dabei nutzen Fachhändler und IT-Berater die Leistungen von P4Y, um ihren Kunden im Sinne von „Best Practice“ ablaufoptimierte und kostengünstigste MPS-Bedingungen im Druckumfeld zu ermöglichen. Daneben stärkt die Zusammenarbeit durch die Registrierung von Service-Technikern die Reaktionsmöglichkeiten von P4Y und die Personalauslastung für die jeweiligen Partner. Zur Dokumentation und als Grundlage dieser Zusammenarbeit werden die nachfolgenden Vereinbarungen formuliert.

Allgemeines und Geltungsbereich

Die Partnerbedingungen P4Y gelten für unsere sämtlichen Vertragsbeziehungen zu unseren Partnern (Fachhändler/IT-Beratern/Servicepartner). Von diesen Partnerbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen unserer Partner haben keine Gültigkeit. Im Rahmen der sämtlichen Vertragsbeziehungen zwischen P4Y und unseren Partnern werden die Partnerbedingungen auch dann Bestandteil jedes Vertrages, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich vorher auf ihre Einbeziehung hingewiesen haben.

Partnergeschäfte MPS

P4Y stellt für die jeweiligen Partner nach der Registrierung einen Account im Partnerbereich über die sämtlichen Aktivitäten des Partners sowie den Inhalt und die Entwicklung der durch Vermittlung des Partners durch P4Y geschlossenen MPS-Verträge zur Verfügung. Diese sämtlichen Leistungen von P4Y für die Partner erfolgen kostenfrei. Der jeweilige Partner nutzt für die eigene Beratung sowie die Erstellung eines Angebots die sämtlichen Möglichkeiten von printer4you.com. Soweit ein Kunde des Partners das ihm von dem Partner vorgeschlagene MPS-Projekt bei P4Y bestellt, erhält der Partner auf den jeweiligen Bestellwert netto eine Provision in Höhe von 5 % auf den gesamten Vertragswert (TCV).

Die gesamte Provision des jeweiligen Partners wird einmalig nach Vertragsschluss ausgezahlt (Front-up-Provision). Der Provisionsbetrag wird zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das von dem Partner benannte Konto überwiesen. Die Gutschrift wird per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Servicepartner

P4Y übermittelt auf dem von den Servicepartnern benannten Übertragungsdetails jeweilige Angebote für einen spezifizierten Service-Auftrag. Die sämtlichen Angebote von P4Y sind freibleibend und können jederzeit ohne Angabe von Gründen vor einer Bestätigung des Servicepartners zurückgezogen werden, um eine zeitgerechte Bearbeitung der jeweiligen Störungsmeldung sicherzustellen. Der Servicepartner ist nach der Bestätigung des Serviceauftrages verpflichtet, den Serviceauftrag unverzüglich entsprechend der jeweils vereinbarten Reaktionszeiten zu bearbeiten, die Erledigung des Serviceauftrages unter Angabe der jeweiligen Arbeitszeit sowie der eventuell eingesetzten Ersatzteile zu melden sowie die jeweilige Servicerechnung zu erteilen. Der Servicepartner erhält im Rahmen des Serviceauftrages für die jeweilige Anfahrt 55,00€ netto (bis 30 KM, jeder weitere KM 1,10 €) sowie für die jeweilige Arbeitszeit der jeweiligen Techniker 38,50 € (netto) pro angefangene 15 Minuten im Rahmen der Reparatur von MPS A4 und A3 Geräten. Gegebenenfalls notwendige Ersatzteile berechnet der Servicepartner mit 80 % des jeweils tagesaktuellen, marktüblichen Verkaufspreises (netto).

Der Servicepartner sichert zu, dass die Regelungen der Allgemeinen Service-Vertragsbedingungen P4Y im Rahmen der Bearbeitung der Serviceaufträge Beachtung finden. Die Serviceinhalte und sonstigen Obliegenheiten der jeweiligen Servicepartner gegenüber P4Y entsprechen jeweils den aktuellen Inhalten der Allgemeinen Service-Vertragsbedingungen printer4you.com. Daneben gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Verschiedenes

Weitere Nebenabreden treffen P4Y und die Partner nicht. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen zu den Abreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden P4Y und die Partner eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Alle Vertragsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist grundsätzlich das Gericht am Sitz von P4Y zuständig.

Stand: 05.06.2024

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